Lohnabrechnung

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Lohnabrechnung

Lohn- und Gehalts­abrechnung für Unternehmen im Saarland und Rheinland-Pfalz

Die monatliche Lohnabrechnung klingt nach Routine – ist es aber nicht. Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Mindestlohngesetz, Kurzarbeitergeld, Mutterschutz, Elternzeit, Werkstudenten, Minijobber, betriebliche Altersvorsorge: Jede dieser Konstellationen folgt eigenen Regeln, die sich regelmäßig ändern. Wer nicht täglich mit Lohnrecht arbeitet, übersieht Fristen, macht Fehler bei der Beitragsberechnung oder verpasst steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Konsequenzen sind ernst: Falsch berechnete Sozialversicherungsbeiträge führen bei der Sozialversicherungsprüfung zu Nachzahlungen mit Zinsen. Verspätete Lohnsteueranmeldungen lösen automatisch Verspätungszuschläge aus. Fehler im Bescheinigungswesen erzeugen Beschwerden bei Mitarbeitenden und Rückfragen von Behörden.

Mathieu & Kollegen übernimmt die Lohnabrechnung für Unternehmen aller Branchen und Größen im Saarland und Rheinland-Pfalz – von der Praxis mit zwei Angestellten bis zum mittelständischen Betrieb mit 100 Mitarbeitenden. Wir arbeiten mit DATEV Lohn und Gehalt, dem führenden System im deutschen Steuerkanzleiumfeld, und stellen sicher, dass Ihre Lohnabrechnung jeden Monat stimmt.

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Das können wir für Sie tun

Unsere Leistungen rund um die Lohnabrechnung

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir erstellen jeden Monat die vollständigen Lohnabrechnungen für alle Ihre Mitarbeitenden – Festangestellte, Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Abrechnungen werden digital bereitgestellt und können auf Wunsch direkt an Ihre Mitarbeitenden versandt werden.

Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteuer ist monatlich, quartalsweise oder jährlich beim Finanzamt anzumelden und abzuführen – je nach Lohnsteuerzahllast des Vorjahres. Wir erstellen und übermitteln die Lohnsteueranmeldung fristgerecht und informieren Sie über die fälligen Beträge.

Sozialversicherungsmeldungen

Jede Neueinstellung, Gehaltsveränderung, Unterbrechung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Wir übernehmen alle Meldungen vollständig: An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Sofortmeldungen sowie die monatlichen Beitragsnachweise an die Krankenkassen.

Sozialversicherungsmeldungen

Jede Neueinstellung, Gehaltsveränderung, Unterbrechung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Wir übernehmen alle Meldungen vollständig: An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Sofortmeldungen sowie die monatlichen Beitragsnachweise an die Krankenkassen.

Schlussbesprechung

Wir führen die Schlussbesprechung für Sie – vollständig vorbereitet, sachlich und mit dem Ziel, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Nachzahlungen, die in der Schlussbesprechung verhindert oder reduziert werden, fallen dauerhaft weg.

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Wir berechnen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und weisen sie in der Abrechnung transparent aus. Besondere Konstellationen – Gleitzone, Mehrfachbeschäftigung, Auslandssachverhalte – berücksichtigen wir sachgerecht.

Bescheinigungswesen

Lohnsteuerbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen für die Agentur für Arbeit, Verdienstbescheinigungen für Behörden, Elterngeldstellen und Banken, Urlaubsbescheinigungen – wir erstellen alle erforderlichen Bescheinigungen vollständig und fristgerecht.

Weitere Leistungen

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 
  • Reisekostenabrechnung
  • Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Jahresabschluss der Lohnbuchhaltung

Fehler in der Lohnabrechnung

Was kostet ein Fehler in der Lohnabrechnung?

Fehler in der Lohnabrechnung sind teuer – und sie fallen häufig erst dann auf, wenn sie bereits Konsequenzen haben.

  • Sozialversicherungsprüfung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei Arbeitgebern regelmäßig, ob Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt wurden. Fehlerhafte Einordnungen von Beschäftigungsverhältnissen – etwa die falsche Behandlung von Minijobbern oder Gesellschafter-Geschäftsführern – führen zu empfindlichen Nachzahlungen, die bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden können, zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen.
  • Lohnsteuer-Außenprüfung: Das Finanzamt kann die Lohnsteuerabrechnung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung prüfen. Falsch behandelte Sachzuwendungen, nicht versteuerte geldwerte Vorteile oder fehlerhafte Pauschalierungen werden nachgefordert – inklusive Haftungsrisiko für den Arbeitgeber.
  • Mitarbeiterzufriedenheit: Fehlerhafte oder verspätete Lohnabrechnungen sind ein direkter Angriff auf das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden. Wer nicht weiß, ob sein Gehalt korrekt berechnet wurde, ist zu Recht unzufrieden. Eine fehlerfreie, pünktliche und verständliche Lohnabrechnung ist ein unterschätzter Faktor der Mitarbeiterbindung.

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Was zu beachten ist

Besondere Beschäftigungsformen

  • Minijobber: Geringfügig Beschäftigte werden über die Minijob-Zentrale gemeldet und unterliegen pauschalen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung sowie pauschaler Lohnsteuer. Arbeitgeber tragen den größten Teil der Abgabenlast. Wir berechnen die Beiträge korrekt und übernehmen die Meldungen an die Minijob-Zentrale.
  • Werkstudenten: Werkstudenten sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei – unterliegen aber der Rentenversicherungspflicht. Die korrekte Einordnung setzt voraus, dass das Werkstudentenprivileg tatsächlich erfüllt ist. Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen die Abrechnung entsprechend auf.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH: Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei GmbHs. Je nach Beteiligungshöhe und Weisungsfreiheit kann Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit bestehen. Wir klären den Status ab und dokumentieren ihn nachvollziehbar.
  • Auszubildende: Auszubildende unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht. Zusätzlich gelten das Berufsbildungsgesetz und ggf. tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen. Wir bilden alle relevanten Parameter korrekt ab.
  • Mindesturlaub und Urlaubsabgeltung: Bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist nicht genommener Urlaub abzugelten. Wir berechnen die Urlaubsabgeltung korrekt und integrieren sie in die letzte Abrechnung.

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Das zeichnet uns aus

Unsere Expertise - Ihr Vorteil

Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen im Saarland: Mathieu & Kollegen erstellt monatliche Lohnabrechnungen, meldet Sozialversicherungsbeiträge und übernimmt das gesamte Bescheinigungswesen – fristgerecht und rechtssicher.

Qualifikationen & Zertifizierungen:

DATEV Lohn und Gehalt – vollständig digital und revisionssicher

Erfahrenes Team aus spezialisierten Lohnbuchhaltern und Steuerfachangestellten

Lückenlose Fristenüberwachung für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Lohnabrechnug

Muss ich die Lohnabrechnung einem Steuerberater übertragen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Viele Unternehmer führen die Lohnabrechnung zunächst selbst durch. Sobald jedoch mehr als zwei oder drei Mitarbeitende beschäftigt sind und unterschiedliche Beschäftigungsformen hinzukommen, überwiegt der Aufwand deutlich den Einsparbetrag. Fehler bei der Sozialversicherung können zudem teurer werden als jahrelange Beraterhonorare.

Wie läuft die Umstellung der Lohnabrechnung zu Ihrer Kanzlei ab?

Wir übernehmen die Lohnabrechnung idealerweise zum Beginn eines neuen Kalenderjahres. Bei dringendem Bedarf oder nach einem Kanzleiwechsel steigen wir auch unterjährig ein. Wir benötigen von Ihnen die aktuellen Mitarbeiterstammdaten, Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und die bisherigen Abrechnungen – alles Weitere koordinieren wir.

Wie erhalten meine Mitarbeitenden ihre Lohnabrechnungen?

Auf Wunsch stellen wir die Abrechnungen digital über ein Mitarbeiterportal bereit – sicher, papierlos und jederzeit abrufbar. Alternativ können wir die Abrechnungen als PDF übermitteln oder auf klassischem Weg bereitstellen.

Bis wann muss die Lohnsteuer angemeldet und abgeführt werden?

Die Lohnsteueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums zu übermitteln und die Lohnsteuer bis zu diesem Datum abzuführen. Bei monatlicher Anmeldepflicht also beispielsweise bis zum 10. Februar für den Monat Januar. Wir stellen sicher, dass diese Frist ohne Ausnahme eingehalten wird.

Was kostet die Lohnabrechnung bei Mathieu & Kollegen?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Umfang der abzurechnenden Konstellationen ab. Wir erstellen Ihnen nach einem kurzen Gespräch eine transparente Kostenübersicht.

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