Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung im Saarland und Rheinland-Pfalz.
Wir übernehmen Ihre Steuererklärung.
Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für viele Menschen eine zeitintensive Pflicht – und gleichzeitig eine der wichtigsten Möglichkeiten, bares Geld zurückzuholen. Ob als Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter oder Selbständiger: Wer alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpft, erzielt oft deutlich höhere Erstattungen als erwartet.
Mathieu & Kollegen erstellt Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmer an unseren Standorten in Homburg, Saarbrücken und Kusel. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Fachkräften begleitet Sie dabei vollständig – von der Belegsammlung bis zum rechtskräftigen Steuerbescheid.
Abgabefrist mit Steuerberater: Durch die Beauftragung einer Kanzlei verlängert sich Ihre Abgabefrist automatisch – in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Sie gewinnen Zeit und Sicherheit.
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Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen rund um die Einkommensteuer
Wir übernehmen die vollständige Erstellung Ihrer Steuererklärung – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.
Arbeitnehmer & Beamte
Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale, doppelte Haushaltsführung – wir prüfen jeden Abzug.
Rentner & Pensionäre
Ermittlung der Steuerpflicht, Rentenfreibeträge, Krankenversicherungsbeiträge und Sonderausgaben.
Vermieter & Immobilieneigentümer
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Abschreibungen (AfA), Erhaltungsaufwand, Sonderabschreibungen.
Selbständige & Freiberufler
Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge, Vorauszahlungen und optimale Gewinnermittlung.
Kapitalanleger
Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, ausländische Einkünfte und Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Einspruch & Rechtsbehelfe
Prüfung von Steuerbescheiden, fristgerechter Einspruch und Vertretung gegenüber der Finanzbehörde.

Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Als zugelassene Kanzlei sind wir Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR und unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Das bedeutet für Sie: gesetzlich gesicherte Qualitätsstandards, Berufshaftpflichtversicherung und vertrauliche Mandantenbetreuung.
Qualifikationen & Zertifizierungen:
Steuerberater (staatlich geprüft, Saarland)
Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung (IFU/ISM gGmbH)
Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
Mitglied Steuerberaterkammer Saarland
50 Mitarbeitende an 3 Standorten
Berufsrechtlich zugelassen seit Kanzleigründung
Gut zu wissen
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Viele Steuerzahler im Saarland und Rheinland-Pfalz verschenken Jahr für Jahr Geld, weil abzugsfähige Positionen schlicht übersehen werden. Ein professioneller Steuerberater kennt alle relevanten Posten und wendet sie konsequent an.
- Werbungskosten: (Arbeitnehmer) Homeoffice-Tagespauschale, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fortbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge – der gesetzliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 € wird in vielen Fällen durch die tatsächlichen Kosten überschritten.
- Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Riester- und Rürup-Rente, Kirchensteuer, Spenden und Unterhaltsleistungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Bestattungskosten oder Kosten einer Behinderung können die Steuerlast reduzieren – sofern die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten für Handwerker (max. 1.200 € Steuerersparnis p.a.) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 € Steuerermäßigung p.a.) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Steuererklärung im Saarland
Bin ich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?
Eine Pflicht besteht u.a., wenn Sie Einkünfte aus mehreren Quellen beziehen, Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld) über 410 € erhalten haben, als Rentner die Grenzbeträge überschreiten oder Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt haben. Arbeitnehmer mit Steuerklasse I ohne Nebeneinkünfte sind oft nicht verpflichtet – profitieren aber fast immer von einer freiwilligen Abgabe.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres als gesetzliche Abgabefrist. Wenn Sie eine Steuerberatungskanzlei beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch – in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Sie müssen sich um die Fristverlängerung nicht selbst kümmern.
Welche Unterlagen benötige ich?
Typischerweise: Lohnsteuerbescheinigung(en), Belege zu Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel), Versicherungsnachweise, Kontoauszüge zu Spenden, Rentenbescheide, Bescheinigungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen sowie ggf. Nachweise zu Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Wir senden Ihnen auf Wunsch eine individuelle Checkliste zu.
Lohnt sich die Steuererklärung als Arbeitnehmer?
In den meisten Fällen ja. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer, die eine freiwillige Erklärung einreichen, im Schnitt eine Rückerstattung von mehreren Hundert Euro. Besonders wenn Sie Homeoffice, Fortbildungen, eine lange Pendlerstrecke oder außergewöhnliche Belastungen hatten, ist das Potenzial hoch.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei ab?
Wir arbeiten vollständig digital: Sie laden Ihre Belege bequem über Datev meine Steuern hoch oder bringen sie persönlich an einem unserer drei Standorte vorbei. Wir prüfen Ihre Unterlagen, erstellen die Erklärung, reichen sie beim Finanzamt ein und informieren Sie über den Bescheid. Bei Unstimmigkeiten legen wir auf Wunsch Einspruch ein.
Was kostet die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Umfang Ihrer Erklärung ab. Gerne erstellen wir Ihnen nach einem ersten Gespräch eine transparente Kosteneinschätzung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
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Ihr Weg zu uns beginnt mit einem Kennenlerngespräch
Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung von erfahrenen Steuerberatern im Saarland und Rheinland-Pfalz erstellen – digital, effizient und persönlich. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und können sicher sein, dass alles korrekt erledigt wird.
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