Existenzgründung
Existenzgründung im Saarland und Rheinland-Pfalz
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb
Der Start in die Selbständigkeit ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen Ihres Lebens. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb – steuerlich, betriebswirtschaftlich und mit dem Erfahrungsschatz aus vielen Jahren Gründungsberatung im Saarland.
Der richtige Steuerberater von Anfang an – warum das entscheidend ist
Fehler, die bei der Gründung gemacht werden, lassen sich später oft nur schwer oder gar nicht korrigieren. Eine falsch gewählte Rechtsform, eine übersehene Steuerpflicht oder eine fehlende Buchführungsstruktur können Ihr Unternehmen vom ersten Tag an belasten – steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich.
Gleichzeitig bietet die Gründungsphase Gestaltungsspielräume, die später nicht mehr existieren: die Wahl der optimalen Rechtsform, die steuerlich sinnvolle Strukturierung von Anfangsinvestitionen, die Einrichtung einer Buchführung, die Ihnen wirklich nützt, und die Vermeidung typischer Anfängerfehler beim Finanzamt.
Mathieu & Kollegen begleitet Gründerinnen und Gründer im Saarland und Rheinland-Pfalz von der ersten Idee bis weit über den Start hinaus.
Kennenlerngespräch vereinbaren
Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen für Existenzgründer
Erstberatung zur Existenzgründung
Wir lernen Ihr Vorhaben kennen, stellen die richtigen Fragen und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung – zu Chancen, Risiken und dem steuerlichen Rahmen, der für Sie relevant wird. Ohne Beschönigung, ohne Übertreibung.
Rechtsformwahl
Die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder Partnerschaftsgesellschaft hat weitreichende Konsequenzen: für Ihre Haftung, Ihre steuerliche Belastung, Ihren Verwaltungsaufwand und Ihre Außenwirkung gegenüber Kunden und Banken. Es gibt keine universell richtige Rechtsform – es gibt nur die richtige für Ihre Situation. Wir analysieren Ihr Vorhaben und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile jeder Option konkret auf.
Businessplan und Rentabilitätsvorschau
Ein überzeugender Businessplan ist die Grundlage für jede Bankfinanzierung, jeden Förderantrag und jede eigene unternehmerische Planung. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen vollständigen Businessplan mit Umsatzplanung, Kostenstruktur, Liquiditätsvorschau und Rentabilitätsrechnung – oder prüfen und kommentieren Ihren selbst erstellten Plan.
Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist das Finanzamt zu informieren – über den steuerlichen Erfassungsbogen. Wir füllen diesen für Sie aus, wählen die steuerlich günstigsten Optionen (z.B. Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer) und erklären Ihnen, welche Entscheidungen langfristige Konsequenzen haben.
Gewerbeanmeldung und Behördenkoordination
Wir sind nicht die einzige Anlaufstelle auf dem Weg in die Selbständigkeit – aber wir kennen das Netzwerk. Je nach Branche sind Gewerbeamt, IHK oder Handwerkskammer, Gesundheitsamt, Bauamt, Agentur für Arbeit und andere Stellen einzubeziehen. Wir koordinieren den steuerlichen Teil vollständig.
Einrichtung der Buchführung
Eine Buchführung, die von Anfang an sauber strukturiert ist, spart Ihnen in den Folgejahren erheblichen Aufwand und Kosten. Wir richten Ihre Buchführung ein – digital, DATEV-basiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Ob Sie die Buchführung selbst führen, intern erledigen lassen oder uns damit beauftragen: Wir zeigen Ihnen die sinnvollste Lösung für Ihre Situation.
Laufende steuerliche Betreuung nach der Gründung
Die eigentliche Arbeit beginnt nach der Gründung. Wir begleiten Sie in der Anlaufphase besonders eng: Umsatzsteuervoranmeldungen, erste Jahresabschlüsse, Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen, Anpassung der Steuervorauszahlungen und Auswertung der betriebswirtschaftlichen Entwicklung. So stellen wir sicher, dass keine Überraschungen entstehen.

Die wichtigste Weichenstellung
Unterstützung bei der Rechtsformwahl
Die Wahl der Rechtsform ist die folgenreichste Entscheidung bei einer Gründung. Sie beeinflusst nicht nur Ihre persönliche Haftung und die steuerliche Belastung, sondern auch den Verwaltungsaufwand, die Außenwirkung und Ihre Möglichkeiten, das Unternehmen später zu verkaufen oder weiterzugeben.
Einzelunternehmen Die einfachste und häufigste Form für Selbständige und Freiberufler. Kein Mindestkapital, minimale Gründungskosten, volle unternehmerische Freiheit. Nachteil: unbeschränkte persönliche Haftung. Steuerlich: Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer (außer bei Freiberuflern), Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Die unkomplizierteste Form für zwei oder mehr Gründer. Entsteht bereits durch schlüssiges Handeln, kein Gesellschaftsvertrag zwingend nötig – aber dringend empfehlenswert. Nachteil: gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter. Steuerlich: Einkünfte werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von diesen versteuert.
UG (haftungsbeschränkt) Die „kleine GmbH" – mit minimalem Stammkapital (ab 1 €) gründbar, haftungsbeschränkt. Verpflichtung zur Rücklagenbildung bis zum Erreichen des GmbH-Stammkapitals von 25.000 €. Steuerlich: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene.
GmbH Die beliebteste Rechtsform für mittelständische Unternehmen. Stammkapital mindestens 25.000 €, davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen. Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Höherer Gründungsaufwand und laufende Verwaltungspflichten. Steuerlich: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – ab einem bestimmten Gewinnniveau oft steuerlich günstiger als das Einzelunternehmen.
GmbH & Co. KG Kombination aus Personengesellschaft (KG) und Haftungsbeschränkung durch eine GmbH als Komplementärin. Flexibel in der Gewinnverteilung, steuerlich transparent (Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet). Beliebt in Familienunternehmen und bei Immobiliengesellschaften.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartGmbB) Speziell für Freiberufler entwickelt. Die PartGmbB (mit beschränkter Berufshaftung) bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen für berufliche Fehler – ohne die steuerlichen Nachteile einer Kapitalgesellschaft.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben, Ihrer persönlichen Situation und Ihren langfristigen Zielen passt.
Kennenlerngespräch vereinbaren

Gut zu wissen
Typische Fehler bei der Gründung – und wie wir sie vermeiden
Falsche Einschätzung der Umsatzsteuerpflicht: Viele Gründer wählen die Kleinunternehmerregelung, ohne zu prüfen, ob das für sie sinnvoll ist. Wer vorwiegend an Geschäftskunden verkauft, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, hat mit der Kleinunternehmerregelung keinen Vorteil – kann aber keine Vorsteuer aus seinen Eingangsleistungen geltend machen. Wir prüfen diese Entscheidung sorgfältig.
Fehlende oder verspätete Anmeldung beim Finanzamt: Das Finanzamt ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren. Wer das versäumt, riskiert, dass das Finanzamt Steuervorauszahlungen schätzt – häufig zu hoch.
Kein Geschäftskonto: Geschäftliche und private Zahlungen auf einem Konto zu vermischen ist ein häufiger Anfängerfehler – und macht die Buchführung unnötig aufwendig und fehleranfällig. Wir empfehlen von Tag eins an ein separates Geschäftskonto.
Unrealistische Liquiditätsplanung: Viele Gründer unterschätzen, wie lange es dauert, bis Umsätze fließen und wie hoch laufende Kosten tatsächlich sind. Eine Liquiditätsvorschau für die ersten 24 Monate ist kein Luxus – sie ist überlebensnotwendig. Wir erstellen sie gemeinsam mit Ihnen.
Steuervorauszahlungen nicht eingeplant: Im ersten Jahr zahlen Gründer oft keine Steuervorauszahlungen – und werden dann nach der ersten Steuererklärung von einer hohen Nachzahlung überrascht. Wir berechnen die voraussichtliche Steuerlast im Voraus und helfen Ihnen, die Rücklagen rechtzeitig zu bilden.
Kennenlerngespräch vereinbaren


Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Als Mitglied im SOG-Gründerberaterpool begleiten wir Sie mit steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise. Von der Rechtsformwahl bis zum Businessplan vermeiden wir teure Gründungsfehler – für Ihren sicheren und erfolgreichen Start!
Qualifikationen & Zertifizierungen:
Langjährige Erfahrung in der Begleitung von Existenzgründungen aller Branchen und Rechtsformen im Saarland und Rheinland-Pfalz
Beratung aus einer Hand: Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung
Stefan Mathieu, Diplom-Kaufmann und Steuerberater: kaufmännische Kompetenz und steuerrechtliche Tiefe
Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Existenzgründung
Wann sollte ich einen Steuerberater einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie die Rechtsform gewählt und die ersten Verträge unterschrieben haben. Viele Weichenstellungen, die später nicht mehr rückgängig zu machen sind, lassen sich am Anfang mit dem richtigen Rat vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler?
Freiberufler üben eine selbständige Berufstätigkeit im Sinne des § 18 EStG aus – klassische Beispiele sind Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler und Journalisten. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende hingegen müssen ein Gewerbe anmelden und sind gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig – wir klären das für Ihre konkrete Tätigkeit.
Brauche ich für eine GmbH-Gründung einen Notar?
Ja. Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Der Notar meldet die Gesellschaft anschließend zum Handelsregister an. Wir bereiten die Gründungsunterlagen vor, koordinieren den Notartermin und übernehmen nach der Gründung die vollständige steuerliche Betreuung.
Wie lange dauert es, bis ich nach der Gründung meine erste Steuererklärung abgeben muss?
Das hängt vom Gründungszeitpunkt und der Rechtsform ab. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler geben Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung für das Gründungsjahr im Folgejahr ab. Als GmbH müssen Sie Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung für das erste Geschäftsjahr einreichen – bei Beauftragung eines Steuerberaters mit verlängerter Frist. Wir überwachen alle Fristen von Anfang an.
Kostenloses Kennenlernen vereinbaren
Ihr Weg zu uns beginnt mit einem Kennenlerngespräch
Das erste Gespräch ist unverbindlich. Bringen Sie Ihre Idee mit – wir bringen die Erfahrung. Gemeinsam bringen wir Ihr Unternehmen auf den richtigen Weg. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Kennenlerngespräch vereinbaren