Handwerk

Steuerberatung für Handwerksbetriebe im Saarland und Rheinland-Pfalz

Handwerker brauchen einen Steuerberater, der ihre Welt kennt.

Ein Malermeister will morgens früh auf der Baustelle stehen, nicht abends Buchhaltung machen. Ein Elektriker will Aufträge abarbeiten und Rechnungen schreiben, nicht Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Ein Heizungsbauer will seinen Betrieb führen, nicht mit dem Finanzamt korrespondieren.

Das ist vollkommen verständlich – und genau der Grund, warum ein guter Steuerberater für Handwerksbetriebe so viel wert ist. Wir übernehmen alle steuerlichen Pflichten vollständig, werden zur Schnittstelle zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung und sorgen dafür, dass das Finanzamt sich im Zweifelsfall an uns wendet – nicht an Sie.

Handwerksbetriebe gehören zu den ältesten und verlässlichsten Mandantengruppen bei Mathieu & Kollegen. Wir betreuen Betriebe aller Gewerke – vom Einzelmeister bis zum mittelständischen Bauunternehmen – und kennen die steuerlichen Besonderheiten des Handwerks aus langjähriger Erfahrung.

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Gut zu wissen

Steuerliche Besonderheiten für Handwerksbetriebe

  • Kassenführung im Handwerk: Wer Barzahlungen annimmt – ob an der Ladentheke, auf der Baustelle oder beim Kunden – muss eine ordnungsgemäße Kassenführung nachweisen können. Das Finanzamt prüft Kassenbücher bei Betriebsprüfungen besonders kritisch.
  • Fahrzeuge und Fahrtenbücher: Viele Handwerksbetriebe haben Firmenfahrzeuge – Transporter, Montagefahrzeuge, PKW für den Chef. Die private Nutzung muss versteuert werden: entweder über die 1-%-Methode oder per Fahrtenbuch. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann erheblich günstiger sein als die 1-%-Methode – setzt aber lückenlose Führung voraus. Wir beraten Sie zur optimalen Methode und prüfen, ob Ihr Fahrtenbuch einer Betriebsprüfung standhält.
  • Subunternehmer und Bauabzugsteuer: Wer Subunternehmer für Bauleistungen beauftragt, muss prüfen, ob eine Bauabzugsteuer von 15 % einzubehalten ist. Diese Pflicht trifft alle Auftraggeber von Bauleistungen – nicht nur Bauunternehmen. Fehler bei der Bauabzugsteuer führen zur Haftung des Auftraggebers.
  • Reverse Charge bei Bauleistungen: Bauunternehmen schulden bei Leistungen an andere Bauunternehmen häufig keine Umsatzsteuer – stattdessen geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Die korrekte Anwendung dieser Regelung ist fehleranfällig und wird bei Betriebsprüfungen häufig beanstandet. Wir helfen Ihnen, dass Ihre Ausgangsrechnungen korrekt gestellt sind.
  • Reisekosten und Auswärtstätigkeiten: Im Handwerk sind Monteure und Gesellen häufig auf Auswärtsbaustellen tätig. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Wir gestalten Ihre Reisekostenerstattungen regelkonform und maximal steueroptimiert.
  • Investitionsabzugsbetrag für Werkzeuge und Maschinen: Handwerksbetriebe investieren regelmäßig in Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge. Über den Investitionsabzugsbetrag können geplante Anschaffungen steuerlich bis zu drei Jahre vorgezogen werden – das senkt die Steuerlast im laufenden Jahr und schafft Liquidität für die Investition. Wir prüfen bei jedem Jahresabschluss, welche Investitionen geplant sind und wie sie steuerlich optimal gestaltet werden.

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Das können wir für Sie tun

Unsere Leistungen für Handwerksbetriebe

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung vollständig – monatlich, quartalsweise oder nach individuellem Bedarf. Alle Buchungen erfolgen digital und GoBD-konform. Auf Wunsch richten wir eine direkte Schnittstelle zu Ihrer Handwerkersoftware ein – dazu gleich mehr.

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Je nach Betriebsgröße und Rechtsform erstellen wir für Sie entweder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Beides bildet die Grundlage für Ihre Steuererklärungen und – wichtig für die Praxis – für Bankgespräche und Kreditanfragen.

Steuererklärungen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer: Wir erstellen alle erforderlichen Steuererklärungen fristgerecht und reichen sie elektronisch beim Finanzamt ein. Steuerbescheide prüfen wir auf Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Umsatzsteuervoranmeldungen

Monatlich oder quartalsweise – wir melden Ihre Umsatzsteuer fristgerecht an und informieren Sie über die fälligen Beträge, damit Sie keine Überraschungen erleben.

Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter

Gesellen, Auszubildende, Minijobber, Teilzeitkräfte – wir erstellen monatlich korrekte Lohnabrechnungen für Ihre gesamte Belegschaft und melden Sozialversicherungsbeiträge. Gerade im Handwerk mit wechselnden Beschäftigungsverhältnissen und Auszubildenden ist eine sorgfältige Lohnabrechnung besonders wichtig.

Investitionsplanung und Steuergestaltung

Neue Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge, Betriebsausstattung – Handwerksbetriebe investieren regelmäßig. Über Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen lassen sich Investitionen steuerlich optimal planen. Wir sprechen Sie aktiv an, wenn sich eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit ergibt – ohne dass Sie erst fragen müssen.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Auf Wunsch erhalten Sie monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung – eine kompakte Übersicht über Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis. Die BWA ist Ihr wichtigstes betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument und wird von Banken für Kreditentscheidungen regelmäßig angefordert.

Begleitung bei Betriebsprüfungen

Das Finanzamt prüft Handwerksbetriebe regelmäßig – mit besonderem Augenmerk auf Kassenführung, Fahrtenbücher und Bewirtungsaufwendungen. Wir bereiten Sie vollständig vor, begleiten die Prüfung und vertreten Ihre Interessen in der Schlussbesprechung.

Schnittstellen zu Handwerkersoftware

Weniger Aufwand, niedrigere Kosten

Viele Handwerksbetriebe nutzen spezialisierte Branchensoftware für Auftragsabwicklung, Rechnungsschreibung und Kundenverwaltung – etwa Lexware, Sage Handwerk, DATANORM, Streit V.1 oder ähnliche Systeme.

Was die meisten nicht wissen: Häufig lassen sich diese Systeme direkt mit unserer Buchhaltungssoftware DATEV verbinden. Das bedeutet: Ausgangsrechnungen, Kundendaten und Kassenbuchungen müssen nicht manuell erfasst werden – wir lesen sie automatisch ein.

Das spart Zeit auf Ihrer Seite, reduziert Übertragungsfehler und wirkt sich direkt auf unsere Vergütung aus: Weniger manueller Erfassungsaufwand bedeutet niedrigere Buchführungskosten für Sie.

Wir prüfen bei jedem neuen Handwerksmandanten, ob und wie eine Softwareschnittstelle eingerichtet werden kann, und richten sie gemeinsam mit Ihnen ein.

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Das zeichnet uns aus

Unsere Expertise - Ihr Vorteil

Handwerker wollen arbeiten, nicht Steuern verwalten. Wir übernehmen alles – von der Buchhaltung bis zur Steuererklärung – und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren können.

Qualifikationen & Zertifizierungen:

Langjährige Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Handwerksbetrieben aller Gewerke im Saarland und Rheinland-Pfalz

Schnittstellen zu gängigen Handwerkersoftwarelösungen für effiziente, kostengünstige Buchführung

Vollständige steuerliche Betreuung aus einer Hand – von der Buchhaltung bis zur Betriebsprüfung

Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR

Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Handwerker

Muss ich als Handwerker Gewerbesteuer zahlen?

Ja. Handwerksbetriebe sind Gewerbetreibende und damit grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften gibt es jedoch einen Freibetrag von 24.500 € – bis zu diesem Gewerbeertrag fällt keine Gewerbesteuer an. Die gezahlte Gewerbesteuer wird außerdem auf die Einkommensteuer des Unternehmers angerechnet, was die tatsächliche Mehrbelastung begrenzt.

Lohnt sich für meinen Handwerksbetrieb eine GmbH?

Das hängt von der Höhe Ihres Gewinns, dem Anteil, den Sie privat entnehmen, und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Ab einem bestimmten Gewinnniveau kann die GmbH steuerlich vorteilhaft sein – insbesondere wenn Sie Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestieren möchten. Wir erstellen eine konkrete Vergleichsrechnung für Ihren Betrieb.

Was passiert, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt?

Kontaktieren Sie uns sofort. Je früher wir eingebunden werden, desto besser können wir Sie vorbereiten. Wir sichten Ihre Unterlagen, identifizieren mögliche Schwachstellen und begleiten die Prüfung vollständig – von der Ankündigung bis zur Schlussbesprechung.

Wie gehe ich mit Barzahlungen von Kunden um?

Barzahlungen müssen korrekt in der Kasse erfasst und täglich abgeschlossen werden. Das Finanzamt ist bei Betriebsprüfungen von Handwerkern mit Bargeschäften besonders aufmerksam.

Kann ich meinen Betrieb steueroptimiert an mein Kind übergeben?

Ja – wenn die Übergabe rechtzeitig geplant wird. Durch die Nutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und eine sorgfältige Strukturierung der Übergabe lässt sich die Steuerlast bei der Betriebsnachfolge erheblich reduzieren oder vollständig vermeiden. Wir planen die Nachfolge gemeinsam mit Ihnen – rechtzeitig und vorausschauend.

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