Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung im Saarland und Rheinland-Pfalz
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung vollständig
Die laufende Buchführung ist eine gesetzliche Pflicht – aber sie ist auch weit mehr als das. Eine sauber geführte Finanzbuchhaltung ist die Grundlage jeder unternehmerischen Entscheidung: Sie zeigt Ihnen, wo Ihr Unternehmen steht, wo Kosten steigen, wo Liquidität knapp wird und ob Ihre Planung mit der Realität übereinstimmt.
Gleichzeitig kostet eine selbst geführte Buchhaltung Zeit, die Unternehmer sinnvoller einsetzen können. Fehler in der Buchführung führen zu falschen Umsatzsteuervoranmeldungen, Verzugszinsen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu Problemen bei einer Betriebsprüfung.
Mathieu & Kollegen übernimmt die Finanzbuchhaltung für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen im Saarland und Rheinland-Pfalz – von der kleinen GbR bis zur mittelständischen GmbH. Unsere Buchhalter arbeiten mit DATEV, dem führenden Buchhaltungssystem für Steuerberatungskanzleien in Deutschland, und ermöglichen Ihnen einen digitalen Belegaustausch ohne Papierstapel und Fahrtaufwand.
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Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung
Laufende Buchführung
Wir verbuchen alle Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens monatlich, quartalsweise oder nach individueller Absprache – vollständig und nachvollziehbar. Grundlage sind Ihre digitalen oder physischen Belege, die Sie uns bequem per DATEV Unternehmen online zukommen lassen können.
Umsatzsteuervoranmeldungen
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für die meisten Unternehmen monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt einzureichen – fristgerecht und mit der zugehörigen Zahllast. Wir übernehmen Erstellung und Übermittlung vollständig und informieren Sie über die fälligen Beträge.
Jahresumsatzsteuererklärung
Am Jahresende erstellen wir die Umsatzsteuerjahreserklärung, stimmen sie mit den eingereichten Voranmeldungen ab und reichen sie beim Finanzamt ein. Eventuelle Abweichungen zwischen Voranmeldungen und Jahreserklärung werden transparent erläutert.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
Sie erhalten monatlich oder quartalsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung – eine kompakte Übersicht über Umsätze, Kosten, Rohertrag und vorläufiges Ergebnis. Die BWA ist das wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrument für Unternehmer und wird von Banken regelmäßig für Kreditentscheidungen angefordert.
Offene-Posten-Buchhaltung
Wir führen auf Wunsch eine strukturierte Offene-Posten-Buchhaltung für Debitoren und Kreditoren – damit Sie jederzeit wissen, welche Rechnungen offen sind, welche Zahlungen ausstehen und wo Mahnbedarf besteht.
Kassenbuchführung
Für Unternehmen mit Bargeschäften führen wir die Kassenbuchführung ordnungsgemäß und GoBD-konform – eine häufige Fehlerquelle bei Betriebsprüfungen, die wir zuverlässig absichern.
Anlagenbuchhaltung
Wir erfassen alle Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens, berechnen die planmäßigen Abschreibungen und erstellen das Anlageverzeichnis – Grundlage für den Jahresabschluss und für die steuerlich optimale Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen.
Vorbereitung des Jahresabschlusses
Die laufende Buchhaltung bildet die Grundlage des Jahresabschlusses. Durch sauber geführte Bücher verkürzen wir den Aufwand für die Jahresabschluss-Erstellung erheblich und vermeiden Rückfragen und Korrekturen. Beides aus einer Hand – das spart Zeit und Kosten.

So funktioniert der Belegaustausch
Digital buchen mit DATEV
Wer keine Lust auf Papierstapel hat, ist bei uns richtig. Wir bieten vollständig digitale Buchhaltungsprozesse, die den Aufwand auf Ihrer Seite auf ein Minimum reduzieren.
DATEV Unternehmen online
Über das DATEV-Mandantenportal können Sie Ihre Belege direkt digital hochladen – per Browser oder per App. Kontoauszüge werden automatisch importiert, Rechnungen können per Foto erfasst werden. Wir buchen auf Basis Ihrer digitalen Belege, ohne dass Ihnen etwas verloren geht.
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Gut zu wissen
Was kostet eine fehlerhafte Buchhaltung?
Viele Unternehmer unterschätzen die Risiken einer schlampigen oder veralteten Buchführung. Die häufigsten Konsequenzen in der Praxis:
- Verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen lösen automatisch Verspätungszuschläge aus – 0,25 % der Zahllast pro angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Voranmeldung. Bei konsequent verspäteten Abgaben droht eine Dauerfristverlängerung oder eine Schätzung durch das Finanzamt.
- Fehlerhafte Vorsteuererfassung führt zu Vorsteuernachzahlungen bei der Betriebsprüfung – zuzüglich Zinsen für den Nachzahlungszeitraum.
- Fehlende oder fehlerhafte Kassenbücher sind bei einer Betriebsprüfung ein rotes Tuch. Das Finanzamt kann die Kassenbuchführung verwerfen und den Gewinn schätzen – regelmäßig zuungunsten des Unternehmers.
- Fehlende BWA bedeutet unternehmerischer Blindflug. Liquiditätsengpässe werden zu spät erkannt, Banken verweigern Kredite, weil keine aktuellen Zahlen vorliegen.
Eine professionelle Finanzbuchhaltung kostet – aber sie kostet deutlich weniger als die Konsequenzen einer schlechten.
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Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Als DATEV-Kanzlei im Saarland übernehmen wir Ihre Finanzbuchhaltung vollständig digital und fristgerecht. Mit aussagekräftigen Auswertungen sichern wir Ihre Entscheidungen ab – während Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Qualifikationen & Zertifizierungen:
DATEV-Kanzlei mit vollständig digitalen Prozessen
Erfahrenes Team aus Steuerberatern, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachangestellten
Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Finanzbuchhaltung
Muss ich meine Buchhaltung einem Steuerberater übergeben oder kann ich das selbst machen?
Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Steuerberater mit der Buchführung zu beauftragen. Buchführungspflichtige Unternehmen können die Buchführung selbst führen oder intern erledigen lassen. In der Praxis überwiegen die Vorteile einer externen Buchführung durch eine Steuerberatungskanzlei: korrekte Verbuchung, Fristenmanagement und eine direkte Schnittstelle zum Jahresabschluss.
Ab wann bin ich als Unternehmer buchführungspflichtig?
Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind (GmbH, UG, AG, OHG, KG), sind immer buchführungspflichtig. Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind buchführungspflichtig, wenn sie einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 € oder einen Gewinn von mehr als 80.000 € erzielen. Unterhalb dieser Grenzen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss?
Die Finanzbuchhaltung ist der laufende Prozess – monatliche Verbuchung, Voranmeldungen, Auswertungen. Der Jahresabschluss ist das Ergebnis: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht, die auf Basis der Buchführung erstellt werden. Wir bieten beides aus einer Hand.
Wie läuft die Umstellung der Buchführung zu Ihrer Kanzlei ab?
Wir übernehmen die laufende Buchführung idealerweise zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres – das schafft einen sauberen Schnitt. Bei dringendem Bedarf steigen wir auch unterjährig ein und übernehmen ggf. offene Buchungsrückstände. Die Umstellung koordinieren wir vollständig für Sie.
Können Sie auch die Buchhaltung meines bestehenden Unternehmens rückwirkend aufarbeiten?
Ja. Buchführungsrückstände – ob aus Kapazitätsmangel, Krankheit oder einem Kanzleiwechsel – arbeiten wir strukturiert auf. Wir klären mit Ihnen, was vorliegt, priorisieren offene Fristen und bringen die Buchführung auf den aktuellen Stand.
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