Freiberufler & Dienstleister
Steuerberatung für Freiberufler und Dienstleister im Saarland und Rheinland-Pfalz
Selbständig und trotzdem entspannt – mit dem richtigen Steuerberater
Die Selbständigkeit als Freiberufler oder Dienstleister bietet viele Freiheiten. Gleichzeitig bringt sie steuerliche Pflichten mit sich, die sich von denen eines Angestellten grundlegend unterscheiden und die – wenn man sie kennt – gut zu managen sind.
Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen, die jährliche Steuererklärung, die Frage nach der richtigen Gewinnermittlung, die Abgrenzung zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb – all das gehört zum steuerlichen Alltag der Selbständigkeit. Wer es in gute Hände gibt, hat den Kopf frei für das, was wirklich zählt: die eigene Arbeit und die eigenen Mandanten.
Mathieu & Kollegen betreut Freiberufler und Dienstleister im Saarland und Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren – unkompliziert, digital und mit dem Gespür dafür, was Menschen in der Selbständigkeit wirklich brauchen: einen Steuerberater, der erreichbar ist, Dinge verständlich erklärt und proaktiv handelt.
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Gut zu wissen
Freiberufler oder Gewerbetreibender – eine Abgrenzung mit erheblichen Konsequenzen

Die Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, hat erhebliche steuerliche Konsequenzen – und ist nicht immer eindeutig zu beantworten.
Was ist der Unterschied? Freiberufler im Sinne des § 18 EStG üben eine selbständige Berufstätigkeit aus, die auf einer höheren Bildung oder besonderen schöpferischen Begabung beruht. Das Gesetz nennt Katalogberufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, Künstler) sowie diesen ähnliche Berufe. Wer als Freiberufler eingestuft wird, muss kein Gewerbe anmelden und zahlt keine Gewerbesteuer.
Gewerbetreibende hingegen melden ein Gewerbe an und unterliegen der Gewerbesteuer – wobei ein Freibetrag von 24.500 € gilt und die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, was die tatsächliche Mehrbelastung begrenzt.
Wo wird es schwierig? Die Abgrenzung ist bei vielen modernen Tätigkeiten nicht eindeutig: IT-Berater können je nach Tätigkeitsschwerpunkt als Freiberufler oder Gewerbetreibende eingestuft werden. Grafiker sind häufig Freiberufler – aber nicht immer. Coaches und Trainer stehen oft auf der Grenze. Unternehmensberater können Freiberufler sein, wenn ihre Tätigkeit auf besonderer Bildung beruht.
Eine falsche Einstufung – als Freiberufler, obwohl eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt – hat rückwirkende Konsequenzen: Gewerbesteuernachzahlungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall die gewerbliche Infizierung weiterer Einkünfte in einer Personengesellschaft. Wir klären die Einordnung sorgfältig und sichern Ihren Status gegenüber dem Finanzamt ab.
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Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen für Freiberufler und Dienstleister
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die meisten Freiberufler ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – das einfachere und flexiblere Pendant zur doppelten Buchführung. Wir erstellen die EÜR vollständig, korrekt und als solide Grundlage für Ihre Einkommensteuererklärung. Alle abzugsfähigen Betriebsausgaben werden konsequent erfasst und geltend gemacht.
Einkommensteuererklärung
Einkünfte aus selbständiger Arbeit fließen in die persönliche Einkommensteuererklärung ein – zusammen u.a. mit Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder Einkünften des Ehepartners. Wir betrachten Ihre steuerliche Situation ganzheitlich und sorgen dafür, dass alle Wechselwirkungen berücksichtigt werden.
Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen
Freiberufler und Dienstleister sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig – sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden. Wir übernehmen monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen, die Jahresumsatzsteuererklärung und beraten Sie zur Frage, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist oder nicht.
Einkommensteuervorauszahlungen
Das Finanzamt setzt für Selbständige vierteljährliche Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer fest. Wer nicht plant, erlebt am Jahresende häufig eine empfindliche Nachzahlung – oder zahlt unnötig hohe Vorauszahlungen, die die Liquidität belasten. Wir berechnen die voraussichtliche Steuerlast laufend und beantragen beim Finanzamt Anpassungen der Vorauszahlungen, wenn sich Ihre Einkommenssituation verändert.
Steuerplanung für Selbständige
Wer sein Einkommen kennt und vorausschaut, kann steuerlich gestalten: Investitionen in Arbeitsmittel vorziehen, Betriebsausgaben zeitlich steuern, Rücklagen bilden, die Günstigerprüfung bei der Umsatzsteuer nutzen. Wir sprechen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aktiv mit Ihnen an – rechtzeitig, bevor das Jahr endet.
Buchführung und Belegorganisation
Wir richten Ihre Buchführung von Anfang an sauber ein – digital, effizient und so, dass Ihr eigener Aufwand minimal bleibt. Ob Sie Belege per App hochladen oder per E-Mail einsenden: Wir passen den Prozess an Ihren Alltag an.

Wichtige Abzugsmöglichkeiten
Steuerliche Besonderheiten für Dienstleister

Homeoffice und Arbeitszimmer: Viele Freiberufler und Dienstleister arbeiten ganz oder teilweise von zu Hause. Die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Aktuell gilt: Wer kein Büro außerhalb der eigenen Wohnung hat, kann die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € p.a.) geltend machen. Ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann anteilig oder vollständig abgesetzt werden. Wir ermitteln die für Sie günstigste Variante.
Arbeitsmittel und Betriebsausstattung: Computer, Software, Kamera, Mikrofon, Schreibtisch, Fachliteratur – alles, was betrieblich genutzt wird, ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) ist eine sachgerechte Aufteilung vorzunehmen. Wir erfassen alle relevanten Betriebsausgaben vollständig und korrekt.
Fahrtkosten und Reisekosten: Fahrten zur Betriebsstätte, zu Kunden und zu auswärtigen Tätigkeitsstätten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten gilt eine Kilometerpauschale von 0,38 € (ab dem 1. Januar 2026). Wir dokumentieren Ihre Reisekosten korrekt und schöpfen alle Abzugsmöglichkeiten aus.
Fortbildungskosten: Konferenzen, Seminare, Fachkurse, Fachliteratur, Onlinekurse – Weiterbildungskosten sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig, sofern sie beruflich veranlasst sind. Auch Sprachkurse und bestimmte Auslandsreisen mit Fortbildungscharakter können abgesetzt werden.
Bewirtungsaufwendungen: Bewirtungskosten von Geschäftspartnern und Kunden sind zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig – mit vollständigem Beleg, auf dem Datum, Ort, Anlass und alle Teilnehmer vermerkt sind. Wir prüfen Ihre Belege auf Vollständigkeit und sichern den Abzug.
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen: Freiberufler und Dienstleister, die Leistungen an Kunden im EU-Ausland oder in Drittländern erbringen, müssen die umsatzsteuerlichen Besonderheiten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs kennen: Ort der Leistung, Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung und ggf. Registrierungspflichten im Ausland. Wir begleiten internationale Leistungsbeziehungen umsatzsteuerlich sicher.
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Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Ob IT-Berater, Architekt, Journalist, Unternehmensberater oder Grafiker – wir betreuen Freiberufler und Dienstleister im Saarland und Rheinland-Pfalz umfassend und unkompliziert. Von der EÜR bis zur Steuerplanung: alles aus einer Hand.
Qualifikationen & Zertifizierungen:
Langjährige Erfahrung in der Betreuung von Freiberuflern und Dienstleistern aller Branchen im Saarland und Rheinland-Pfalz.
Klare, verständliche Beratung ohne unnötigen Fachjargon
Digitale Prozesse für minimalen Aufwand auf Ihrer Seite
Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Freiberufler & Dienstleister
Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein – Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen kein Gewerbe anmelden. Voraussetzung ist, dass Ihre Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich einzustufen ist. Wir klären das für Ihre konkrete Tätigkeit und sichern Ihren Status gegenüber dem Finanzamt.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht. Das vereinfacht die Buchhaltung und entlastet Sie von Voranmeldungen – hat aber einen wichtigen Nachteil: Sie können keine Vorsteuer aus Eingangsleistungen geltend machen. Für Freiberufler, die hauptsächlich an Endverbraucher leisten, kann die Regelung vorteilhaft sein. Für solche, die überwiegend an Unternehmen leisten, ist die Regelumsatzbesteuerung häufig günstiger. Wir prüfen das für Ihre Situation.
Wie plane ich als Freiberufler meine Steuerzahlungen?
Der häufigste Fehler: Steuern nicht zurücklegen und am Jahresende von der Nachzahlung überrascht werden. Als Faustregel gilt: Legen Sie 25–35 % jeder Einnahme als Steuerrücklage beiseite – je nach persönlichem Steuersatz. Wir berechnen Ihren individuellen Rücklagebedarf auf Basis Ihrer tatsächlichen Zahlen und passen die Einkommensteuervorauszahlungen beim Finanzamt an.
Was ist Scheinselbständigkeit und wie vermeidet man sie?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand nach außen als Selbständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in einen Betrieb eingebunden ist – weisungsgebunden, ausschließlich für einen Auftraggeber tätig und ohne unternehmerisches Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung kann den Status prüfen und rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachfordern. Wir prüfen Ihre Auftragsverhältnisse auf Scheinselbständigkeitsrisiken und empfehlen Maßnahmen zur Absicherung.
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