Immobilieneigentümer
Steuerberatung für Immobilieneigentümer im Saarland und Rheinland-Pfalz
Immobilien und Steuern – ein Thema, das Spezialwissen erfordert.
Immobilieneigentum ist eine der häufigsten Formen privaten Vermögensaufbaus in Deutschland. Gleichzeitig ist die steuerliche Behandlung von Immobilien eines der komplexesten Gebiete des Steuerrechts: Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer beim Kauf, Spekulationssteuer beim Verkauf, Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung, Umsatzsteuer bei gewerblicher Vermietung – jede dieser Steuerarten folgt eigenen Regeln, die sich regelmäßig ändern und die eng miteinander verzahnt sind.
Hinzu kommen komplexere Themen, sobald mehrere Immobilien oder höheres Vermögen im Spiel sind: Wann ist eine Immobiliengesellschaft sinnvoll? Wie lässt sich das Portfolio steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen? Droht die gewerbliche Infizierung? Wie wird der Erwerb einer Immobilie steuerlich optimal strukturiert?
Mathieu & Kollegen betreut Immobilieneigentümer im Saarland und Rheinland-Pfalz umfassend und vorausschauend. Kanzleiinhaber Stefan Mathieu ist zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH) – eine Zusatzqualifikation, die regelmäßige, nachgewiesene Weiterbildung voraussetzt und für besondere Fachtiefe in diesem Bereich steht.
Kennenlerngespräch vereinbaren
Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen für Immobilieneigentümer
Laufende Steuerberatung für Vermieter
Wir erstellen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung mit Anlage V, ermitteln alle abzugsfähigen Werbungskosten vollständig und schöpfen jeden steuerlichen Abzug aus. Von Finanzierungszinsen über Abschreibungen bis zu Reparaturkosten und Verwaltungsaufwand – nichts wird vergessen.
Steuerliche Begleitung beim Immobilienerwerb
Bereits vor dem Kauf einer Immobilie lassen sich steuerliche Weichen stellen: Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude beeinflusst die Abschreibungsbasis direkt. Die richtige Strukturierung des Erwerbs – privat, über eine Gesellschaft oder im Rahmen eines Share Deals – hat erhebliche Auswirkungen auf Grunderwerbsteuer, laufende Besteuerung und spätere Veräußerungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie vor dem Kaufvertrag, nicht danach.
Grunderwerbsteuer – Gestaltung und Optimierung
Im Saarland beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % – einer der höchsten in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 32.500 € allein an Grunderwerbsteuer. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gibt es Gestaltungsoptionen, die die Grunderwerbsteuer reduzieren oder vermeiden können – etwa bei Übertragungen innerhalb der Familie oder bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Wir prüfen, welche Optionen in Ihrer Situation in Betracht kommen.
Abschreibungsoptimierung
Die steuerliche Abschreibung ist der wichtigste laufende Steuergestaltungshebel für Immobilieneigentümer. Grundlage ist die korrekte Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden (nicht abschreibbar) und Gebäude (abschreibbar). Eine falsche Aufteilung – zu viel auf das Grundstück – kostet über die Abschreibungsdauer erhebliche Steuererstattungen. Für ältere Gebäude können höhere Abschreibungssätze gelten, für Denkmalschutzimmobilien sogar erhöhte Abschreibungen von bis zu 9 % in den ersten acht Jahren. Wir ermitteln die optimale Abschreibungsbasis für jede Immobilie.
Spekulationssteuer – Planung und Vermeidung
Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft, muss den Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Verkauf steuerfrei. Selbst genutzte Immobilien sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn sie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurden. Wir planen den Zeitpunkt von Immobilienverkäufen steueroptimal mit Ihnen und berechnen den steuerlichen Einfluss verschiedener Verkaufsszenarien.
Immobiliengesellschaft – wann sie sich lohnt
Ab einem bestimmten Portfolioumfang stellt sich die Frage, ob eine Immobiliengesellschaft steuerlich und organisatorisch sinnvoll ist. Eine GmbH oder GmbH & Co. KG kann die laufende Steuerbelastung auf Mietüberschüsse erheblich senken – vorausgesetzt, die Gewinne werden thesauriert und nicht sofort privat entnommen. Gleichzeitig gehen bei der GmbH steuerliche Vorteile verloren: Der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren entfällt, und die Bewertungsregelungen für Erbschaft- und Schenkungsteuer können sich verändern. Wir erstellen konkrete Vergleichsrechnungen für Ihre Situation und empfehlen die steuerlich und organisatorisch optimale Struktur.
Familienpool und Vermögensübertragung
Wer ein gewachsenes Immobilienportfolio besitzt, steht früher oder später vor der Frage der Weitergabe an die nächste Generation. Die Gründung einer Familiengesellschaft – häufig als GbR oder GmbH & Co. KG strukturiert – ermöglicht es, Immobilienvermögen gebündelt zu verwalten und durch schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zehn-Jahres-Rhythmus mehrfach zu nutzen. Wir beraten zur Gründung, zur steuerlichen Strukturierung und zur laufenden Betreuung von Familiengesellschaften.
Gewerbliche Infizierung – ein unterschätztes Risiko
Wer neben der privaten Vermietung auch gewerbliche Tätigkeiten mit Immobilien ausübt – etwa Handel mit Grundstücken oder die Vermietung mit erheblichen Zusatzleistungen – riskiert die sogenannte gewerbliche Infizierung: Dabei werden steuerlich eigentlich günstige private Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, was Gewerbesteuerpflicht und den Verlust der Spekulationssteuerfreiheit nach zehn Jahren nach sich ziehen kann. Wir überwachen dieses Risiko für jeden Mandanten individuell.

Gut zu wissen
Steuerliche Bewertung von Immobilien – warum sie so wichtig ist

Die steuerliche Bewertung von Immobilien ist nicht nur für die laufende Abschreibung relevant – sie bestimmt auch die Höhe der Grundsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei einer Übertragung und die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs.
Bewertung für die Grundsteuer Mit der Grundsteuerreform 2022 wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Im Saarland und Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Wir haben zahlreiche Grundsteuererklärungen für Immobilieneigentümer im Saarland und Rheinland-Pfalz erstellt und begleiten Widersprüche gegen fehlerhafte Grundsteuerwertbescheide.
Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer Immobilien werden für Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Bewertungsgesetz bewertet – je nach Immobilientyp nach dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Der steuerliche Wert kann vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Liegt er darüber, kann ein Gegengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eingeholt werden.
Kennenlerngespräch vereinbaren
Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Von der ersten Mietimmobilie bis zum gewachsenen Immobilienportfolio – wir begleiten Sie steuerlich auf dem gesamten Weg. Strukturierung, laufende Betreuung, Übertragung und Verkauf: alles aus einer Hand, von einem zertifizierten Berater für Immobilienbesteuerung.
Qualifikationen & Zertifizierungen:
Stefan Mathieu, Diplom-Kaufmann, Steuerberater: Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH) – mit Verpflichtung zur regelmäßigen nachgewiesenen Weiterbildung
Langjährige Erfahrung mit privaten Vermietern, Immobiliengesellschaften und Portfolioeigentümern im Saarland und Rheinland-Pfalz
Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Immobilieneigentümer
Ab wann lohnt sich eine Immobiliengesellschaft?
Als grobe Orientierung: ab einem nachhaltigen jährlichen Mietüberschuss von ca. 30.000–50.000 €, wenn ein erheblicher Teil davon thesauriert werden soll. Entscheidend sind aber die persönliche Steuersituation, die geplante Entnahmestrategie und langfristige Nachfolgeüberlegungen. Wir erstellen Ihnen eine konkrete Vergleichsrechnung.
Wie vermeide ich die Spekulationssteuer?
Die sicherste Methode ist die Einhaltung der Zehnjahresfrist. Wer eine Immobilie mindestens zehn Jahre nach Erwerb hält, kann sie steuerfrei verkaufen. Alternativ kann durch Selbstnutzung im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen Jahren die Steuerfreiheit auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist erreicht werden. Wir berechnen für jeden geplanten Verkauf den steuerlichen Einfluss des Verkaufszeitpunkts.
Kann ich Verluste aus Vermietung steuerlich nutzen?
Ja. Vermietungsverluste – etwa in der Anfangsphase mit hohen Finanzierungskosten und Abschreibungen – können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden und reduzieren die Einkommensteuer. Allerdings prüft das Finanzamt bei dauerhaften Verlusten, ob eine Überschusserzielungsabsicht besteht. Wir dokumentieren die Vermietungsabsicht sachgerecht und schützen den Verlustabzug.
Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?
Sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand mindert die Steuerlast im Jahr der Zahlung vollständig. Herstellungskosten dagegen müssen aktiviert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden – was die steuerliche Wirkung erheblich verzögert. Besonders kritisch: anschaffungsnahe Herstellungskosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb. Wir klassifizieren Ihre Aufwendungen korrekt und maximieren den sofortigen Steuerabzug.
Was passiert steuerlich, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?
Die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer beginnt nicht beim Erbfall neu – der Erbe tritt in die Fußstapfen des Erblassers. War der Erblasser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre, kann der Erbe sie sofort steuerfrei verkaufen. War die Frist noch nicht abgelaufen, läuft sie beim Erben weiter. Wir prüfen in jedem Erbfall die steuerlichen Konsequenzen eines Immobilienverkaufs.
Kostenloses Kennenlernen vereinbaren
Ihr Weg zu uns beginnt mit einem Kennenlerngespräch
Ob erste Mietimmobilie, gewachsenes Portfolio oder bevorstehende Übertragung – wir sind Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen rund um Immobilieneigentum im Saarland und Rheinland-Pfalz. Unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe.
Kennenlerngespräch vereinbaren