Ärzte & Heilberufe
Steuerberater für Ärzte & Heilberufe im Saarland und Rheinland-Pfalz
Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Heilberufe im Saarland und Rheinland-Pfalz
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Pflegedienste und andere Heilberufler stehen vor steuerlichen Fragen, die ein allgemein aufgestellter Steuerberater ohne Spezialisierung schlicht nicht sicher beantworten kann. Die umsatzsteuerliche Behandlung ärztlicher und therapeutischer Leistungen, die Abgrenzung zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb, die steuerlichen Besonderheiten von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften, die Übergabe einer Praxis – all das erfordert Branchenwissen, das sich nicht aus dem allgemeinen Steuerrecht ableitet.
Mathieu & Kollegen betreut Heilberufler im Saarland und Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren. Steuerberaterin Jennifer Mathieu hat für diesen Mandantenkreis die Zusatzqualifikation „Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)" erworben – ein Zertifikat, das nicht nur das Ablegen einer fachspezifischen Prüfung voraussetzt, sondern auch eine regelmäßige, nachgewiesene Weiterbildung verlangt. Das bedeutet für Sie: aktuelles Fachwissen, speziell auf Ihre Branche zugeschnitten.
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Gut zu wissen
Steuerliche Besonderheiten für Heilberufler im Detail

- Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft: Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft klingen ähnlich – sind aber grundverschieden. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Gesellschaft, in der mehrere Ärzte gemeinsam wirtschaften und gemeinsam abrechnen. Die Praxisgemeinschaft ist dagegen eine reine Kostengemeinschaft, bei der jeder Arzt selbständig und getrennt abrechnet. Diese Unterscheidung hat erhebliche steuerliche, haftungsrechtliche und zulassungsrechtliche Konsequenzen. Wir beraten Sie zur optimalen Struktur.
- Nebentätigkeiten und ergänzende Leistungen: Viele Heilberufler üben neben ihrer Haupttätigkeit Nebentätigkeiten aus: als Gutachter, Dozent, Betriebsarzt, Autor medizinischer Fachbeiträge oder als Berater für Pharmaunternehmen. Jede dieser Tätigkeiten hat ihre eigene steuerliche Einordnung – umsatzsteuerlich, einkommensteuerlich und ggf. gewerbesteuerlich. Wir ordnen jede Nebentätigkeit ein und integrieren sie sauber in Ihre Gesamtsteuersituation.
- Investitionen in Praxisausstattung: Medizinische Geräte, Praxiseinrichtung und IT-Ausstattung sind häufig hochwertige Investitionen. Über Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen und die optimale Wahl des Abschreibungsverfahrens lässt sich die steuerliche Wirkung einer Investition erheblich beeinflussen. Wir planen größere Investitionen steuerlich mit Ihnen vor.
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Das können wir für Sie tun
Unsere Leistungen für Ärzte und Heilberufe
Praxisgründung und Praxisübernahme
Der Einstieg in die Niederlassung ist eine der komplexesten unternehmerischen Entscheidungen im Berufsleben eines Mediziners. Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis? Neugründung oder Übernahme? Welche Rechtsform ist steuerlich und haftungsrechtlich sinnvoll? Welche Kosten sind von Beginn an steuerlich abzugsfähig? Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Eröffnung – und sorgen dafür, dass Sie steuerlich von Anfang an richtig aufgestellt sind.
Laufende steuerliche Betreuung
Wir übernehmen die vollständige laufende steuerliche Betreuung Ihrer Praxis: Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnabrechnung für Ihr Praxispersonal, Jahresabschluss, Einkommensteuererklärung und alle weiteren Steuererklärungen. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patienten – wir kümmern uns um alles andere.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Jahresabschluss
Die meisten niedergelassenen Ärzte und Therapeuten ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir erstellen diese vollständig, korrekt und als Grundlage für die optimale Einkommensteuer. Für Praxen, die buchführungspflichtig sind oder es werden, erstellen wir den vollständigen Jahresabschluss.
Umsatzsteuer – das komplexeste Thema für Heilberufler
Die umsatzsteuerliche Behandlung ist für Heilberufler besonders vielschichtig. Heilbehandlungen, die der Diagnose, Therapie oder Verhütung von Krankheiten dienen, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei – wenn sie von einem anerkannten Heilberufler erbracht werden. Doch die Grenzen sind unscharf: Gutachtertätigkeiten, ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, der Handel mit Medizinprodukten, Schulungs- und Dozententätigkeiten, betriebsärztliche Leistungen – all das kann umsatzsteuerpflichtig sein.
Gewerbesteuer – Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten sind grundsätzlich Freiberufler – und damit von der Gewerbesteuer befreit. Diese Einordnung kann jedoch kippen: etwa wenn eine Praxis in erheblichem Umfang gewerbliche Tätigkeiten ausübt (z.B. Handel mit Medizinprodukten, kosmetische Leistungen ohne Heilzweck) oder wenn die persönliche Mitwirkung des Arztes nicht mehr ausreichend gesichert ist. Wir überwachen die Abgrenzung und schützen Ihren Freiberuflerstatus.
Lohnabrechnung für Praxispersonal
Medizinische Fachangestellte, Zahnarzthelferinnen, Therapeuten, Rezeptionskräfte – Arztpraxen haben häufig eine Vielzahl von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Wir erstellen monatlich Lohnabrechnungen, melden Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht und übernehmen das gesamte Bescheinigungswesen.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kennzahlenanalyse
Eine gut geführte Praxis ist auch ein wirtschaftliches Unternehmen. Wir liefern Ihnen regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Praxisübergabe und Praxisverkauf
Die Übergabe einer Praxis ist steuerlich eine der komplexesten Transaktionen im Heilberufebereich. Veräußerungsgewinne aus dem Praxisverkauf können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden. Wir planen die Nachfolge steuerlich weit im Voraus und begleiten die Transaktion vollständig.

Das zeichnet uns aus
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Spezialisierte Steuerberatung für Heilberufler – von einer zertifizierten Fachberaterin, die Ihre Branche wirklich kennt. Von der Praxisgründung über die laufende Betreuung bis zur Praxisnachfolge.
Qualifikationen & Zertifizierungen:
Jennifer Mathieu, Steuerberaterin: Zertifizierte Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) – mit Verpflichtung zur regelmäßigen nachgewiesenen Weiterbildung
Langjährige Erfahrung mit Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapeutenpraxen und Pflegediensten im Saarland und Rheinland-Pfalz
Vollständige steuerliche Betreuung aus einer Hand: von der Buchhaltung bis zur Praxisnachfolge
Berufshaftpflichtversicherung: Generali Deutschland AG (Geltungsbereich Deutschland)
Mitglied der Steuerberaterkammer Saarland KdöR
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur zur Steuerberatung für Heilberufe
Sind alle ärztlichen Leistungen umsatzsteuerfrei?
Nein. Umsatzsteuerfrei sind nur Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die der Diagnose, Therapie oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Nicht darunter fallen in der Regel: rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, viele Gutachtertätigkeiten, Unterrichts- und Schulungsleistungen sowie der Verkauf von Produkten. Die Abgrenzung ist im Einzelfall komplex – wir analysieren Ihr Leistungsspektrum vollständig.
Muss ich als niedergelassener Arzt Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich nein – niedergelassene Ärzte sind Freiberufler und damit von der Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit auf der eigenen fachlichen Qualifikation beruht und Sie in der Praxis persönlich leitend tätig sind. Beschäftigen Sie angestellte Ärzte, ohne selbst ausreichend mitzuwirken, kann die Freiberuflichkeit gefährdet sein. Wir beobachten dieses Risiko und warnen Sie rechtzeitig.
Wie wird der Verkauf meiner Praxis besteuert?
Der Veräußerungsgewinn – also der Unterschied zwischen Verkaufserlös und steuerlichem Buchwert des Praxisvermögens – unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freibetrag von aktuell bis zu 45.000 € und ein ermäßigter Steuersatz in Anspruch genommen werden. Wir planen die Praxisnachfolge so, dass diese Vergünstigungen optimal genutzt werden.
Wie unterscheidet sich die Beratung durch eine zertifizierte Fachberaterin für den Heilberufebereich von einer allgemeinen Steuerberatung?
Ja. Gegen geänderte Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, besteht die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht zu erheben. Wir prüfen in jedem Fall, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist, und führen das Verfahren für Sie.
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